1. Es handelt sich um einen Ort der Ruhe und auch des Mitgefühls und der Trauer. Es ist deshalb jeder Lärm zu vermeiden und der Würde des Ortes Rechnung zu tragen.
2. Es handelt sich weiter um einen Naturwald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Ein solcher Wald bietet Gefahren. Er darf deswegen nicht bei Sturm, starkem Regen, Frost und Schneefall betreten werden.
3. Das Betreten des Bestattungswaldes Beetzendorf erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung jeglicher Art.
3. Grabschmuck ist nicht gestattet. Mitgebrachte Gegenstände sind wieder mitzunehmen.
4. Auf die Friedhofssatzung wird ausdrücklich verwiesen.
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